Als Transportunternehmen kennen Sie die täglichen Gefahren, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt ist: Die übernommenen Sendungen werden beim Transport beschädigt, gehen verloren oder werden nicht rechtzeitig abgeliefert.
Auch bei größer Sorgfalt kann mal etwas passieren: Eine Lieferfrist wird überschritten oder bei der Organisation der Versendung passiert ein Fehler – Transportunternehmer kennen die Gefahren, denen ihr Unternehmen bei der Straßen-, Bahn oder Seebeförderung täglich ausgesetzt ist. Aus gutem Grund schreiben das Güterkraftverkehrsgesetz (§ 7a GüKG) sowie die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmer eine Verkehrshaftungs-Versicherung vor.
Eine Versicherungspflicht nach der gesetzlichen Vorschrift des § 7 a Güterkraftverkehrsgesetzes besteht, wenn Sie geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern oder diese durch andere Frachtführer transportieren lassen und dabei Kraftfahrzeuge verwendet werden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als
3,5 t haben.
Die speziellen Anforderungen für Ihren Betrieb kläre ich gerne in einer umfassenden Beratung.