Transportversicherung

Transportversicherung

Mit einer Transportversicherung ist Ihr Kunde von Ausgangstür des Versenders bis zur Eingangstür des Empfängers abgesichert. Auch Verladungen und Zwischenlagerung sind eingeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob Seine Ware per Schiff, Flugzeug, Bahn oder Kraftfahrzeug unterwegs ist.

Als Frachtführer oder Spediteur sind Sie verpflichtet Ihren Kunden zu informieren, falls die Haftungsobergrenze überschritten wird .

Eine Transportversicherung ersetzt Ihrem Kunden im Fall eines Schadens die Kosten bis zum tatsächlichen Warenwert der Sendung – maximal bis zum vereinbarten Limit. Mit der Versicherung steht Ihrem Kunden der volle Schadensersatz auch dann zu, wenn der Spediteur oder Frachtführer nur begrenzt haftet.

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